Ergotherapiepraxis Allerhand

Praxis für Ergotherapie & Handrehabilitation

Wie kann ich Ergotherapie erhalten?

Informationen für Patienten unserer Ergotherapie-Praxis.

Die Ergotherapie ist eine anerkannte medizinische Heilbehandlung. Ihr Haus- oder auch ein Facharzt kann Ihnen die Behandlung auf Rezept verordnen. Die Kosten übernimmt dann Ihre gesetzliche Krankenkasse , die Unfallversicherung oder Ihre private Krankenversicherung.

  • Ergotherapie ist ein zugelassenes Heilmittel. Eine Verordnung erhalten Sie über Ihren behandelnden Arzt.
  • Bitte beachten Sie, dass Ihre Verordnung ab dem Tag der Ausstellung nur 14 Tage Gültigkeit hat.
    Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist daher wichtig!
  • Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin evtl. vorhandene Operations- Arztberichte und Röntgenaufnahmen mit.
  • Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, d.h. 24 h vorher, damit wir besser planen können und evtl. wartende Patienten einen früheren Termin bekommen können.

Kassenrezepte

Ein Ergotherapierezept (Muster) erhalten Sie über  Ihren verordnenden Arzt.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Verordnung ab dem Tag der Ausstellung nur begrenzte Gültigkeit hat. Das heißt, der 1. Termin muss innerhalb dieser 28 Tage stattfinden.

Als gesetzlich Versicherter sind Sie zuzahlungspflichtig. Die Krankenkassen fordern eine Rezeptgebühr von 10,00 €, sowie eine Zuzahlung von 10 % zu den Behandlungen. Die Zuzahlung ist in der Praxis zu leisten.

BG-Rezepte

BG Rezepte müssen innerhalb von 14 Tagen, bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb einer Woche, begonnen werden. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist daher wichtig!
Patienten mit einem BG Rezept sind von der Zuzahlungspflicht befreit.

Privatrezepte

Als Privatpatient erhalten Sie ein Rezept über Ihren behandelnden Arzt.

Vor Behandlungsbeginn erhält der Privatversicherte einen Behandlungsvertrag. Vertragspartner sind der Patient und die Praxis, d.h. der vereinbarte Betrag wird privat in Rechnung gestellt. Diesen können Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV)zur Erstattung einreichen.

Wir empfehlen dringend vor Behandlungsbeginn abzuklären, ob das Heilmittel Ergotherapie Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist, bzw. ob die Leistungen übernommen werden und in welcher Höhe.

 Bei Privatpatienten gestalten sich die Preise nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh). Weitere Informationen zur Preisgestaltung finden Sie auch unter www.privatpreise.de.

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